• Großes Ausbildungs­angebot
  • Räumlichkeiten für Erstehilfekurse und den Sportbootführerschein
  • Familienbetrieb seit 1987

Fit für den Führerschein – Führerscheinklassen unserer Fahrschule bei Bremen

Die Fahrschule D. Ebbert ist seit mehr als 30 Jahren deine Adresse rund um den Führerschein in der Metropolregion Bremen-Oldenburg. Wir bereiten dich sorgsam in Theorie und Praxis auf die Führerscheinprüfung vor. Was uns besonders wichtig ist? Dass du dich bei uns wohl und gut aufgehoben fühlst, denn in freundlicher und entspannter Atmosphäre lernt es sich deutlich einfacher.

Du willst den Führerschein machen? Bei uns bist du richtig

An unseren Fahrschul-Standorten in Achim, Bierden und Uphusen, nicht weit von Bremen entfernt, haben wir ein umfangreiches Angebot für dich zusammengestellt. Ob für den Pkw-, den Motorradführerschein oder die Mofa-Prüfbescheinigung oder die Ausbildung für Berufskraftfahrer – wir freuen uns auf jeden Fahrschüler und unterstützen dich gerne in allen Bereichen deiner Fahrausbildung. Unsere Fahrlehrer haben immer ein offenes Ohr für deine Fragen, Sorgen und Probleme. Unser Ziel ist es, dir alles Wissen an die Hand zu geben, damit du vorausschauend und sicher am Straßenverkehr teilnehmen kannst.

Unsere Führerscheinklassen in der Übersicht

Du willst den Führerschein erwerben? Hier kannst du dich detailliert zu den einzelnen Führerscheinklassen informieren, die in unserer Fahrschule angeboten werden. Bei Fragen und für weitere Informationen rund um den Führerschein stehen wir dir gerne persönlich zur Verfügung. Besuche unsere Fahrschulen vor Ort zu den Öffnungszeiten oder rufe uns an – wir freuen uns auf dich!

Führerscheinklasse AM und Mofa

  • Führerscheinklasse AM
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Zwei-, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h bbH*.
  • Mofa-Prüfbescheinigung
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Mofa bis 50 ccm Hubraum und max. 25 km/h bbH*.
*bbH: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Führerscheinklasse A1

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Einschlussklassen: AM
  • Motorräder (Leichtkraft-Räder) bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 KW Motorleistung.
*bbH: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Führerscheinklasse A

A2

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschlussklassen: A1, AM
  • Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 KW und nicht mehr als 0,20 KW pro Kilogramm Leergewicht.
  • Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist.

A

  • Mindestalter: 24 Jahre (oder mindestens 2 Jahre A2; 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 KW)
  • Einschlussklassen: A1, A2, AM
  • Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h Krafträder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Führerscheinklasse B und begleitetes Fahren 17

Führerscheinklasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschlussklassen: AM, L
  • Kraftwagen bis 3,5 t z.G.*
  • Kraftwagen bis 3,5 t z.G.* mit Anhänger:
    • Anhänger bis 750 kg z.G.*
    • Anhänger über 750 kg z.G.*, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t z.G.*
*z.G.: zulässige Gesamtmasse

Begleitetes Fahren 17

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • ansonsten wie Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse BE

BE

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschlussklassen: AM, L
  • Vorbesitz: B
  • Kraftwagen bis 3,5 t z.G.* mit Anhänger:
    • Anhänger über 750 kg z.G.*, wenn die Summe der Gesamtmassen von Zugwagen und Anhänger größer ist als 3,5 t. Die Zuggesamtmasse darf 7 t z.G.* nicht überschreiten.
*z.G.: zulässige Gesamtmasse

Führerscheinklasse C1

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: B
  • Kraftwagen über 3,5 t z.G.* bis 7,5 t z.G.* und Anhänger bis 750 kg z.G.*

*z.G.: zulässige Gesamtmasse

Führerscheinklasse C1E

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschlussklassen: BE
  • Vorbesitz: B
  • Kraftwagen über 3,5 t z.G.* bis 7,5 t z.G.* und Anhänger über 750 kg z.G.*. Die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen darf nicht größer als 12 t sein.
*z.G.: zulässige Gesamtmasse

Führerscheinklasse C

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Einschlussklassen: C1
  • Vorbesitz: B
  • Kraftwagen über 3,5 t z.G.* (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger bis 750 kg z.G.*
*z.G.: zulässige Gesamtmasse

Führerscheinklasse CE

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Einschlussklassen: C1E, BE, T
  • Vorbesitz: C
  • Kraftwagen über 3,5 t z.G.* (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger auch über 750 kg. z.G.*
*z.G.: zulässige Gesamtmasse

Führerscheinklasse D1

  • Mindestalter: 21 Jahre*
  • Vorbesitz: B
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg z.G.**).

*Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

  1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in",
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

beträgt das Mindestalter für die Klasse B 17 Jahre sowie für den entsprechenden Zugang zu den Klassen D, D1, DE und D1E 18 Jahre. Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E vor Erreichen des Mindestalters setzt weiter voraus, dass der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

**z.G.: zulässige Gesamtmasse

Führerscheinklasse D1E

  • Mindestalter: 21 Jahre*
  • Einschlussklassen: BE
  • Vorbesitz: D1
  • Kraftfahrzeuge der Klasse D1E mit Anhängern über 750 kg z.G.**, wobei die Kombination nicht mehr als 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf.

*Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

  1. 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in",
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
  3. 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, beträgt das Mindestalter für die Klasse B 17 Jahre sowie für den entsprechenden Zugang zu den Klassen D, D1, DE und D1E 18 Jahre.

Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E vor Erreichen des Mindestalters setzt weiter voraus, dass der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

**z.G.: zulässige Gesamtmasse

Führerscheinklasse D

  • Mindestalter: 24 Jahre*
  • Einschlussklassen: D1
  • Vorbesitz: B
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg z.G.**).

*Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

  1. 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in",
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
  3. 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, beträgt das Mindestalter für die Klasse B 17 Jahre sowie für den entsprechenden Zugang zu den Klassen D, D1, DE und D1E 18 Jahre. Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E vor Erreichen des Mindestalters setzt weiter voraus, dass der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

**z.G.: zulässige Gesamtmasse

Führerscheinklasse DE

  • Mindestalter: 24 Jahre*
  • Einschlussklassen: D1E, BE
  • Vorbesitz: D
  • Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern über 750 kg z.G.**

*Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

  1. 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in",
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
  3. 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, beträgt das Mindestalter für die Klasse B 17 Jahre sowie für den entsprechenden Zugang zu den Klassen D, D1, DE und D1E 18 Jahre. Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E vor Erreichen des Mindestalters setzt weiter voraus, dass der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

**z.G.: zulässige Gesamtmasse

Führerscheinklassen T und L

Führerscheinklasse T:

Mindestalter:

  • 16 Jahre bis 40 km/h bbH*
  • 18 Jahre bis 60 km/h bbH*
  • Einschlussklassen: M, S, L
    • Zugmaschinen über 32 km/h bis max. 60 km/h bbH* (auch mit Anhänger) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH* jeweils im land- oder forstwirtschaftlichem Einsatz.
*bbH: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Führerscheinklasse L:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Einschlussklassen: keine
    • Zugmaschinen bis 40 km/h bbH* in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h [beachte: schneller fahren als 25 km/h ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit eine Straftat.]).
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bbH*.
*bbH: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Baumaschinen und Stapler

Wir bieten die Ausbildung nach Vorschriften der DGUV (BG) an. Es bestehen Qualifikationsmöglichkeiten an folgenden Geräten:

  • Radlader
  • Mobilbagger
  • Minibagger
  • Raupen
  • Sonstige Baustellenfahrzeuge
  • Gabelstapler
  • Fahrbare Hubarbeitsbühnen
  • Lkw-Ladekrane
  • Mobilkrane
  • Hallen- oder Brückenkrane
  • Teleskopstapler

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Geistig und körperlich befähigt
  • Gute Deutschkenntnisse

Unsere Standorte für dich im Überblick

Hauptsitz Achim

Obernstraße 114, 28832 Achim

Öffnungszeiten

  • Büro: Mo. Mi. Do. 17:00 - 19:00 Uhr, Di. Do. 09:00 - 12:00 Uhr
  • Unterricht: Mo. Do. 19:00 - 20:30 Uhr
  • Unterricht (C, D, T): Mi. 19:00 - 20:30 Uhr

Filiale Uphusen

Uphuser Heerstr. 31, 28832 Achim

Öffnungszeiten

  • Büro: Mi. 18:00 - 19:00 Uhr
  • Unterricht: Mi. 19:00 - 20:30 Uhr

Filiale Bierden

Steinweg 46, 28832 Achim

Öffnungszeiten

  • Büro: Di. 18:00 - 19:00 Uhr
  • Unterricht: Di. 19:00 - 20:30 Uhr